Umzug von Bochum in die Schweiz: Ablauf, Zoll und Kosten
Ein Umzug von Bochum in die Schweiz ist mehr als ein weiter Weg: Die Schweiz gehört nicht zur EU-Zollunion, deshalb gelten für Ihr Umzugsgut, Ihr Fahrzeug und Ihre Anmeldung eigene Regeln. Wir von Umzugsprofi Kranz in Bochum begleiten Ihren Umzug Bochum Schweiz von der Planung bis zum Abladen am Zielort, egal ob es nach Zürich, Basel, Bern oder in eine kleinere Gemeinde geht. Den allgemeinen Umzugsservice in der Stadt finden Sie unter Umzug in Bochum.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Zoll: Gebrauchtes Umzugsgut wird bei echter Wohnsitzverlegung in der Regel als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt, Grundlage ist das Formular 18.44.
- Inventarliste: Eine genaue Liste Ihres Umzugsguts beschleunigt die Zollabfertigung an der Grenze.
- Anmeldung: Nach dem Einzug melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde an, meist binnen 14 Tagen.
- Bewilligung und Krankenversicherung: Beides gehört zu den ersten Behördenthemen nach dem Umzug.
- Fahrzeug: Anmeldung beim Zoll bei der Einreise, Schweizer Kontrollschilder spätestens nach einem Jahr.
Was kostet ein Umzug von Bochum in die Schweiz?
Einen Pauschalpreis für die Schweiz gibt es nicht, weil die Kosten stark vom Einzelfall abhängen. Entscheidend sind das Volumen Ihres Umzugsguts, die Entfernung zum Zielort, Etagen und Zufahrt an beiden Adressen, ein möglicher Ein- und Auspackservice sowie der Termin. Ein Umzug am Monatsende ist erfahrungsgemäß stärker nachgefragt als einer mitten im Monat.
Hinzu kommen die Schweizer Besonderheiten: Zollformalitäten, Wartezeiten an der Grenze und gegebenenfalls Gebühren für Halteverbote am Zielort. Orientierung zu den Kostenfaktoren eines Umzugs gibt unsere Seite Umzugskosten in Bochum. Für die Schweiz erhalten Sie von uns nach Angabe Ihrer Eckdaten ein verbindliches Angebot, ohne versteckte Posten.
Beiladung oder Direkttransport in die Schweiz?
Wer nur wenige Möbel oder Kartons mitnimmt, ist mit einer Beiladung gut beraten: Sie teilen sich den Laderaum mit anderen Aufträgen und zahlen nur den Anteil, den Sie tatsächlich benötigen. Dafür richtet sich der Termin nach der Tour. Bei einem kompletten Haushalt ist ein exklusiver Direkttransport meist die bessere Wahl, denn Abhol- und Liefertermin sind dann fest vereinbart. Mehr zu weiten Strecken lesen Sie bei unserem Fernumzug.
Für einzelne Stücke wie ein Sofa, einen Schrank oder ein Klavier kann zudem ein reiner Möbeltransport ausreichen. Wir beraten Sie gern, welche Variante zu Ihrem Umzugsgut passt.
Zoll beim Umzug in die Schweiz: Übersiedlungsgut und Formular 18.44
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann Hausrat und persönliche Gegenstände in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen. Die Zollbehörde spricht von Übersiedlungsgut. Die Voraussetzungen sind eine echte Wohnsitzverlegung und die bisherige Nutzung der Gegenstände in Ihrem Haushalt. Neu gekaufte Ware gilt dagegen nicht als Übersiedlungsgut und wird verzollt.
Für die Veranlagung benötigen Sie das Formular 18.44 und eine detaillierte Inventarliste. Die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagen beschreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in seinen FAQ zum Umzugsgut. Lesen Sie diese Seite bitte vor dem Umzug, denn Fristen und Formulare können sich ändern.
Wichtig: Die Schweiz hat zwar die Personenfreizügigkeit mit der EU, ist aber kein Mitglied der EU-Zollunion. Anders als bei einem Umzug nach Österreich ist an der Grenze deshalb eine Zollanmeldung nötig. Mit einer sauberen Inventarliste und einem Termin während der Öffnungszeiten der Zollstelle läuft das in der Regel reibungslos. Bei der Vorbereitung der Liste unterstützen wir Sie.
Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung und Krankenversicherung
Nach dem Umzug melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde an. Das geschieht üblicherweise persönlich und meist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug. Mitzubringen sind in der Regel Ausweis, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag. In Bochum melden Sie sich zuvor ordnungsgemäß ab.
Staatsangehörige der EU und der EFTA benötigen für einen längeren Aufenthalt eine Bewilligung, meist L, B oder C. Einen Überblick bietet das Staatssekretariat für Migration auf der Seite Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Angehörige. Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und sollte kurz nach dem Zuzug abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von drei Monaten.
Auto, Vignette und Kontrollschilder
Nehmen Sie Ihr Auto mit, muss es bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Unter bestimmten Bedingungen können Sie es zunächst unverzollt nutzen, spätestens nach einem Jahr beantragen Sie Schweizer Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Die Einzelheiten stehen in den häufigen Fragen zur Fahrzeugverzollung.
Für Autobahnen brauchen Sie die Schweizer Vignette. Sie kostet 40 Franken und gilt auch für Umzugstransporter mit ausländischem Kennzeichen. Aktuelle Angaben finden Sie beim Schweizer Bundesportal unter Autobahnvignette Schweiz.
Ablauf: So läuft Ihr Umzug von Bochum in die Schweiz
| Zeitpunkt | Was ansteht |
|---|---|
| Mehrere Wochen vorher | Anfrage stellen, Termin und Transportart (Beiladung oder Direkttransport) festlegen, Inventarliste beginnen |
| Rund vier Wochen vorher | Formular 18.44 und Unterlagen für den Zoll zusammenstellen, gegebenenfalls Mietvertrag kündigen, Abmeldung vorbereiten |
| Eine Woche vorher | Packen abschließen, Halteverbot an Be- und Entladeadresse klären, Wertsachen und Dokumente separat bereithalten |
| Umzugstag | Verladen in Bochum, Fahrt und Grenzübertritt mit Inventarliste, Abladen am Zielort |
| Nach dem Umzug | Anmeldung bei der Gemeinde, Krankenversicherung, Aufenthaltsbewilligung, ggf. Fahrzeug ummelden |
Beliebte Ziele in der Schweiz
Wir fahren Sie in die gesamte Schweiz. Besonders häufig gefragt sind der Raum Zürich, die Region Basel und die Hauptstadtregion. Details zu den Zielorten finden Sie auf den jeweiligen Seiten: Umzug nach Zürich, Umzug nach Basel, Umzug nach Bern, Umzug nach Genf und Umzug nach Luzern.
Für Privatpersonen zählt dabei vor allem ein ruhiger Ablauf: Mehr zum Leistungsumfang lesen Sie bei unserem Privatumzug. Planen Sie lieber in ein Nachbarland, finden Sie weitere Informationen zum Umzug nach Österreich, zum Umzug nach Liechtenstein und zum Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Bochum in die Schweiz
Was kostet ein Umzug von Bochum in die Schweiz?
Der Preis hängt von Umzugsgut, Zielort, Etagen und Zugangssituation, Verpackungsservice und dem gewünschten Termin ab. Beiladung ist günstiger als ein exklusiver Direkttransport. Nach einer Besichtigung oder einer Inventarliste erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.
Muss ich beim Umzug in die Schweiz Zoll zahlen?
Gebrauchtes Umzugsgut kann bei einer echten Wohnsitzverlegung in der Regel abgabenfrei als Übersiedlungsgut eingeführt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gegenstände bereits eine Zeit lang in Ihrem Gebrauch waren. Neuware wird dagegen verzollt und mit Mehrwertsteuer belegt. Grundlage ist das Formular 18.44 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einfuhr von Umzugsgut?
Üblich sind das Formular 18.44 im Original, eine möglichst detaillierte Inventarliste, ein Nachweis über die Wohnsitzverlegung (zum Beispiel Mietvertrag oder Anmeldebestätigung) und Ihr Ausweis. Die aktuelle Liste finden Sie in den FAQ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
Wie lange vorher sollte ich den Umzug in die Schweiz planen?
Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf. Je früher Sie Termin, Inventarliste und Behördengänge klären, desto entspannter verläuft der Umzug. Sprechen Sie uns gern früh an, besonders wenn Sie zum Monatswechsel umziehen möchten.
Was passiert mit meinem Auto beim Umzug in die Schweiz?
Ein Fahrzeug muss bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr benötigen Sie Schweizer Kontrollschilder vom kantonalen Strassenverkehrsamt. Auf Autobahnen ist zusätzlich die Vignette Pflicht, die 40 Franken kostet.
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher eine Aufenthaltsbewilligung?
Ja, für einen längeren Aufenthalt benötigen EU- und EFTA-Staatsangehörige eine Bewilligung, in der Regel die Kategorie L, B oder C. Welche das ist, hängt vor allem von Ihrem Arbeitsverhältnis und der Aufenthaltsdauer ab. Die Details erklärt das Staatssekretariat für Migration.
Bieten Sie auch Beiladung in die Schweiz an?
Ja. Wenn Sie wenig Umzugsgut haben, können Sie sich Laderaum mit anderen Aufträgen teilen. Die Beiladung hängt von Terminen und Routen ab, deshalb lohnt sich eine frühe Anfrage.
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Nennen Sie uns Zielort, Termin und Umfang Ihres Umzugsguts. Wir melden uns mit einem klaren Angebot. Jetzt Angebot für Ihren Umzug in die Schweiz einholen.


Antje MüllerUmzug in Bochum